Hygieneplan, hier speziell für COVID-19

INHALT

  1. Persönliche Hygiene

  2. Raumhygiene: Trainingsräume, Umkleiden, Gaststättenbereich, Büros, Sauna,

    Massageraum und Treppenhaus

  3. Hygiene im Sanitärbereich und Duschen

  4. Infektionsschutz vor dem Training

  5. Infektionsschutz beim Training

  6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf

  7. Meldepflicht

VORBEMERKUNG

Der Chikara Club Erfurt verfügt nach § 33 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen betrieblichen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Mitglieder, Trainer, Eltern und allen am Trainingsbetrieb Beteiligten beizutragen.

Die Verantwortlichen (UN, Vorstand, usw), Trainer und Assistenztrainer gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Mitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Alle Beschäftigten im Studio und im Verein sowie alle weiteren regelmäßig am Trainingsbetrieb beteiligten Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen werden die Mitglieder, Trainer und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise hingewiesen.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:

  • Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • wenn möglich den Mindestabstand von 1,50 m einhalten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren

d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

  • wenn möglich keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. -Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder

Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Studios) durch:

a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände. (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

oder

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de)

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-
    Bedeckung MNB, communitym mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Diese Masken sollen beim Betreten des Studios und während des Aufenthalts im Gaststättenbereichs, Fluren und Treppenhausen sowie in den Toiletten, Umkleidekabinen getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Training ist das Tragen von Masken nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden. -Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
  • Eine mehrfache Verwendung an einem Tag (z. B. Fahrt im Bus, Bahn) ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.
  • Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

2. RAUMHYGIENE:

Trainingsräume, Umkleiden, Gaststättenbereich, Büros, Sauna, Massageraum und Treppenhaus
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion sollte auch im Training ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Beim Partnertraining sollte möglichst immer mit demselben Partner trainiert werden. Abhängig von der Größe des Trainingsraums sind die Gruppeneinzuteilen, sind in der Regel maximal 15-25 Teilnehmer. Die Sportler verbleiben in der Regel während des gesamten Trainings in einem Trainingsraum. Partnertraining im Karate Kumite und Selbstverteidigung sind wieder möglich. Die Nutzung der Sauna und des Massageraums ist bis auf weiteres nicht gestattet. Hier haben wir ein Hygienekonzept eingereicht. Abstand halten gilt auch im Eingangsbereich. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen müssen verschlossene Fenster daher für die Lüftung unter Aufsicht eines Trainers geöffnet werden.

Reinigung

Die Reinigungsfirma „Fiedler“ bespricht die Besonderheiten mit dem Unternehmer /Vermieter (Swen Sattler) ab. Sie reinigt die Räume unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:
Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen
Bereich liegen bisher nicht vor.
Im Chikara Club steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell
als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische
Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl.
dampfender Desinfektionslösung).

  • Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- & Handläufe,
  • Fitnessgeräte,
  • Lichtschalter,
  • Tische, Stühle, Tresen, Telefone, Kopierer

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH, UMKLEIDEN UND DUSCHEN

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und
Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind bereitzustellen.
Damit sich nicht zu viele Mitglieder zeitgleich in den Sanitärräumen
aufhalten, muss während der gesamten Öffnungszeit darauf geachtet werden, dass nur eine bis max. zwei Personen im Sanitärraum ist. Am Eingang der Toiletten wird durch
einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen
stets nur einzelne (maximal 2 Personen) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der

Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine
prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind
Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. In den Umkleiden und Duschen ist auf ein Mindestabstand zu achten und in den Umkleiden sollten nicht mehr als 5 Personen sich gleichzeitig umziehen.

4. INFEKTIONSSCHUTZ VOR UND NACH DEM TRAINING

Beim Betreten des Chikara Clubs ist der Mindestabstand einzuhalten. Markierungen
sind zu beachten. Die Hände werden mit den bereitgestellten Mitteln desinfiziert. Jeder der den Chikara Club zum Training betritt muss sich in eine Liste mit Name, Vorname, Telefonnummer, email sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen.
Auch nach dem Training muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird.
Versetzte Trainingszeiten sollen vermeiden, dass zu viele
Mitglieder, Eltern usw. sich zeitgleich im Chikara Club aufhalten.

5. INFEKTIONSSCHUTZ WÄHREND DES TRAININGS

Partnertraining darf wieder stattfinden, aber jeder der an dem Training teilnimmt, muss namentlich aufgeschrieben werden.
Welche Trainingsformen und Übungen durchgeführt werden, werden mit den Trainern und Trainerinnenbesprochen und den Anweisungen ist Folge zu leisten.

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF

Mitglieder ab 60 Jahren können auf freiwilliger Basis am Training teilnehmen und sind für Ihre Kontakte selbst verantwortlich. Alle Trainer und Übungsleiter erklären sich schriftlich dazu bereit als Trainer tätig zu sein und wurden über die Verhaltensregeln belehrt.
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts). https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie -Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
-chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)

-chronischen Lebererkrankungen
-Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
-Krebserkrankungen
-ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit
einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können,
wie z.B. Cortison) Mitgliedern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

7. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Vereinen dem Gesundheitsamt zu melden.

Swen Sattler
Geschäftsführer und Eigentümer Chikara Club Erfurt

Der Karateverein verpflichtet sich das Hygienekonzept des Chikara Clubs zu akzeptieren. Gleichzeitig erklärt sich der Vorstand dazu bereit alle Trainer und Verantwortlichen des Vereins zu belehren.

Für den Karateverein Frank Sattler 1.VorsitzenderdesKDCE